Informationen über die Steuerreform 2015/2016
Die nach Aussagen der Politik größte Steuerreform der zweiten Republik ist in zahlreichen Gesetzen
niedergeschrieben. Auch haben die Interessensvertretungen und sonstige Personen die sich dazu berufen gefühlt
haben bereits viel dazu veröffentlicht. Dies soll nur eine Checkliste sein, damit nichts vergessen wird.
Folgende Themenbereiche (Auszugsweise) und Informationen dazu:
Einkommensteuer
(und
Lohnsteuer) Begünstigungen: Tarifsenkungen sowie
Erhöhung
von Absetzbeträgen
und
umfassendere Rückerstattung von Negativsteuern
(Gutschriften für Einkommen ohne Steuerbelastung) –
hier ist nichts extra zu tun,
die Begünstigungen treffen uns automatisch bzw. müssen wir sie in
den Steuererklärungen 2016
(irgendwann 2017) beantragen.
Einkommensteuer
Verschlechterungen:
Topfsonderausgaben (Versicherungen, Wohnraumschaffung)
fallen ab 2016 einschleifend und bis
2020 zur Gänze weg. Auch andere Begünstigungen bzw.
Absetzbeträge fallen weg.
Erhöhung
des
PKW Sachbezugswertes bei privater Nutzung (Koppelung an den CO2
Wert des Fahrzeuges)
Weitere
Begünstigungen, aber auch Verschlechterungen in der Lohnauszahlung bzw.
Lohnabrechnung
2016 (z.B. Erhöhung Mitarbeiterkapitalbeteiligung
und
Befreiung Mitarbeiterrabatte), aber auch
Wegfall gewisser Begünstigungen: mehr
Information dazu von unserer Lohnverrechnung
· Kein
Sachbezugswert und Vorsteuerabzug (begrenzt) bei reinen Elektroautos
(nicht Hybridfahrzeuge)
· Gewerbliche
Sozialversicherung:
Senkung des Mindestbeitrags auf ASVG Niveau
· Erhöhung der Kapitalertragsteuer
von 25% auf 27,50% (außer
bei Sparguthaben)
· Erhöhung
der Immobilienertragsteuer von 25% auf 30% und Wegfall des Inflationsabschlags
· Verlustausgleich
bei Grundstücksverkäufen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
· Verschlechterungen
bei Gebäudeabschreibungen (längere Abschreibungszeiten und höherer Anteil von Grund und Boden)
· Einführung
des Umsatzsteuersatzes von 13%; gilt insbesondere für Beherbergung und Eintrittskarten
· Grunderwerbsteuer: der dreifache
Einheitswert als Bemessungsgrundlage bei nahen Angehörigen fällt weg.
· Einschränkung
des Bankgeheimnisses bereits
ab 01.03.2015 (!), Einführung eines Kontoregisters;
Die im Kontoregister eingetragenen Konten
einer Person sollen künftig -
für diese - im Login Bereich von Finanzonline ersichtlich sein.
· Einlagenrückzahlungen
gem. § 4 EStG aus
Körperschaften: ist weitgehend unverändert geblieben,
die geplanten Änderungen sind somit
gefallen („Ausschüttungstheorie“)
· Bekämpfung
von Sozialbetrug und
da wieder insbesondere in der Baubranche wird großgeschrieben!
Barauszahlungsverbot etc. Die
verschiedenen Behörden sind angehalten, zusammenzuarbeiten.
· Kapitalistische
Mitunternehmer:
insbesondere atypisch stille Gesellschafter und Kommanditisten
müssen ihre regelmäßige Mitwirkung im
Unternehmen nachweisen, sonst werden Verluste nur bis zur
Einlage anerkannt und der Rest geht
auf die gute alte „Wartetaste“.
· Verlustvortrag
auch für Einnahmen- Ausgabenrechner: ab 2013 ist nun unbeschränkter Verlustvortrag
(bisher nur die
letzten drei Jahre) möglich.
· Barbewegungs-,
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
siehe extra InformationsblattFazit
daraus:
Immobiliengeschäfte bzw. Immobilienschenkungen unter nahen Angehörigen
(die man ohnehin in absehbarer Zeit machen
wollte) sollten unbedingt noch heuer gemacht
werden.
Die restlichen Begünstigungen bzw.
Verschlechterungen treffen uns ohnehin erst 2016 bzw. 2017.